VISAPFLICHT FUER BEANTRAGUNG DER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG

Einwanderungshilfe & Business Services in Praguay - Bettina Müller

Wie diese Woche bekannt wurde, wird ab 01.07.2023 von der paraguayischen Einwanderungsbehoerde auch ein Visa bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt.

Diese Regelung betrifft alle europaeischen Laender ausser den Niederlanden und Belgien. Auch Luxemburg, Liechtenstein und die Schweiz sind davon nicht betroffen. Alle anderen Laender aber muessen ein Visa zur Beantragung vorweisen.

Es handelt sich dabei aber lediglich um eine Formalitaet, welche hier vor Ort in Paraguay erledigt werden kann und auch keinerlei weitere Vorbereitung des Einwanderungsinteresenten benoetigt.

Es wird dabei auch von der Einwanderungsbehoerde KEINE Mindestaufenthaltsdauer von 21 Tagen verlangt, wie es in machen Beitraegen in deutschsprachigen Onlinezeitschriften, oder im Netz zu lesen ist.