NEU! Apostillenverfahren ist jetzt möglich

Einwanderungshilfe & Business Services in Praguay - Bettina Müller

Apostille

ES IST OFFIZIELL! DEUTSCHLAND ERKENNT PARAGUAY IM APOSTILLENVERFAHREN LAUT HAAGER KONVENTION AN!

Ab sofort können nun deutsche Dokumente lediglich mit einer Dokumente

versehen werden und werden damit hier in Paraguay bei allen offiziellen Stellen anerkannt.

Dies bedeutet eine wesentlich einfachere und schnellere Moeglichkeit deutsche Dokumente fuer den Einsatz bei paraguayischen Behoerden vorzubereiten.

Keine langwierigen Vorbeglaubigungen mehr und auch keine endlosen Wartezeiten zur Legalisierung bei der paraguayischen Botschaft bzw. Konsulat.

Ein einziger Schritt und die Dokumente sind einsatzbereit für ihre Vorlage in Paraguay!!

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Dokumente (ausser Reisepass) müssen nur noch apostilliert werden, damit sie hier in Paraguay anerkannt werden können.

Dokumente, welche aus Deutschland mitzubringen sind:

  • gültiger Reisepass
  • internationale Geburtsurkunde
  • Führungszeugnis – ab 14 Jahre( nicht älter als 3 Monate bei Abgabe hier in PY)
  • eventuell internationale Heiratsurkunde, oder Scheidungsurteil, oder Sterbeurkunde
  • eventuell Rentenbescheid
  • eventuell Universitätstitel
    • Falls dieser vorhanden ist, entfällt die Hinterlegung des ansonsten geforderten Kapitalnachweises
  • Einreise minderjähriger Kinder mit nur einem Elternteil:
    • Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht des mitkommenden Elternteils oder notarielle Vollmacht des nicht mitkommenden Elternteils, welche ausdrücklich erlaubt, dass das Kind nach Paraguay reisen darf und dort den Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung stellen darf.

So Beglaubigen Sie mittels Abostille

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, gilt die
Beglaubigung mittels einer Apostille.

Die Dokumente werden von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt.
(Artikel 2 Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung).

Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt.

Auslandsvertretungen können eine solche Apostille nicht ausstellen. Neben der ausstellenden Behörde sind je nach Bundesland weitere Stellen zur Ausstellung befugt.

Weitere Informationen:

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