Dokumente
Welche Dokumente zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay notwendig sind finden sie im folgenden:
- Gültiger Reisepass, (dieser muss weder beglaubigt noch legalisiert sein)
- internationale Geburtsurkunde (Original beglaubigt vom Regierungspräsidium)
- Überbeglaubigtes Führungszeugnis – ab 14 Jahre (nicht älter als 3 Monate bei Abgabe in PY)
- Eventuell Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil (Originale beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. Amtsgericht)
- Eventuell Sterbeurkunde ( beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium)
- Eventuell Rentenbescheid ( beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium)
- Eventuell Universitätstitel ( beglaubigt von der zuständigen Bezirksregierung
- Einreise minderjähriger Kinder mit nur einem Elternteils: Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht oder notarielle Vollmacht des zurückbleibende Elternteils( beglaubigt von Notar und Amtsgericht/Landesgericht)
Diese Dokumente müssen dann von der paraguayischen Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Frankfurt – je nach Bundesland – legalisiert werden. Das einzige Dokument, welches hierbei eine befristete Gültigkeit hat, ist das Führungszeugnis.
Desweiteren benötigt man inzwischen einen Kapitalnachweis von Gs. 29.600.000,-, was z.Zt ca. Euro 4.400,- entspricht, pro erwachsener Person ( bei Verheirateten nur einmalig fällig), einzuzahlen bei der Nationalbank in Paraguay. Das Geld dafür sollte in bar mitgebracht werden, da Überweisungen nicht möglich sind und auch Abhebungen von Kreditkarten nur sehr limitiert möglich sind. Auch sollte man darauf achten, dass die mitgebrachten Euro-Scheine weder beschmutz, noch eingerissen sind, denn dann werden sie hier nicht angenommen. Und bitte auch keine 500er Scheine mitbringen, denn auch damit gibt es hier Probleme
Alle weiteren noch notwendigen Dokumente werden hier vor Ort besorgt.